Allgemeine Geschäftsbedingungen
des NMC Security Service in Bremerhaven
01. Gültigkeit der Verträge
02. Vertragsinhalt und Geltung
Der NMC Security Service verpflichtet sich, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsübIicher Sorgfalt auszuführen und wenn vorhanden nach dem spezifischen Einsatzdispositiv sowie nach den Weisungen des Kunden zu besorgen.
03. Dauer
04. Verrechnung der Arbeitsstunden
05. Kündigung
Die Kündigungsfrist für befristete Verträge beträgt 15 Tage (vor dem Einsatz). Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat (jeweils Monatsende). Die Kündigung muss jeweils spätestens vor der Ablauf der Frist bei der Firma NMC Security Service eingetroffen sein (Irrelevanz des Poststempels). Sollte der Auftraggeber von befristeten Verträgen nach der eben genannten Kündigungsfrist zurücktreten, verpflichtet er sich, der Firma NMC Security Service den gesamten Betrag zu erstatten. Bei unbefristeten Verträgen, welche nach geleisteten Stunden abgerechnet werden, hat der Kunde bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist eine Konventionalstrafe in Höhe von 300 € zu entrichten.
06. Beanstandungen
Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Objektleitung des NMC Security Service mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.
07. Rechte und Pflichten des NMC-Security Service
Der NMC Security Service führt den Auftrag sorgfältig und gewissenhaft aus. Der Auftraggeber erteilt dem NMC Security Service die Vollmacht, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die für die Ausführung des Auftrages nötig oder nützlich sind. Für den Beizug von Polizei, Sanität und Feuerwehr, die erforderlich sind, während des Anlasses, ist der NMC Security Service jederzeit berechtigt. Der NMC Security Service haftet für selbstverursachte Schäden an Personen und Sachen. Unsere Betriebshaftpflichtversicherung sichert jeden Dienst bis zu einer Schadensumme von 2.000.000 € ab. Die Beweislast für das Verschulden und den Schäden liegt beim Geschädigten.
Der NMC Security Service haftet nicht für Schäden, die auf technische Mängel an Installationen, Apparaten und deren FoIgeschäden, sowie Diebstahl zurückzuführen sind.
08. Geheimhaltung
Der Umfang der Geheimhaltung kann durch vertragliche Vereinbarung spezifischer Maßnahmen den jeweiligen Umständen angepasst werden.